Homeoffice

Homeoffice-Pauschale

Gibt es eine Homeoffice-Pauschale für Selbstständige? Homeoffice ist während der Corona-Pandemie in vielen Unternehmen gestiegen. Eine aktuelle Studie der DAK ergab, dass das Arbeiten im Homeoffice um fast das Dreifache gestiegen ist. Ein Großteil der Arbeitnehmer begrüßt es, von zuhause arbeiten zu können. Auch in meinem Unternehmen wurde das Homeoffice zum Arbeitsmittelpunkt. Aber das Arbeiten von zuhause verursacht auch Kosten.

Für den zuhause arbeitenden Arbeitnehmer erhöhen sich damit die Kosten für Strom, Heizung etc. Die Homeoffice-Pauschale soll entlasten. Pro Tag im Homeoffice können Arbeitnehmer fünf Euro von der Steuer absetzen. Die Pauschale begrenzt sich auf 120 Tage im Jahr, d.h. max. 600 Euro.

Können Selbstständige und Freiberufler die Homeoffice-Pauschale geltend machen?

Die Grundlage hierfür ist der §4 EStG Abs. 6b S. 4:

Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr;

Es ist im Gesetzestext allgemein von Steuerpflichtigen die Rede.

Läßt sich damit pauschal sagen, Selbstständige und Freiberufler, die auch zu den Steuerpflichtigen zählen, können von der Homeoffice-Pauschale profitieren?

Ja. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige den ganzen Tag im Homeoffice gearbeitet hat.

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