ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 – GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Vereinbarungen, die durch die Firma BureauSupport und deren Mitarbeiter erbracht werden. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB′s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers sind nur bei gesonderter schriftlicher Zustimmung von BureauSupport zulässig.

§ 2 – ANGEBOTE UND AUFTRÄGE

Die Angebote von BureauSupport sind freibleibend und unverbindlich und erlangen erst durch eine schriftliche Bestätigung Rechtsgültigkeit.

§ 3 – FRISTEN

Bei Leistungsverzögerungen, bedingt durch z.B. Betriebsstörungen, Streik oder höhere Gewalt hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz. Verlängert sich die Leistungszeit durch Gründe, die nicht von BureauSupport zu vertreten sind, kann der Kunde auch hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten.

§ 4 – PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Es gelten ausschließlich die Preise der aktuellen Preisliste, soweit keine individuellen Preise schriftlich vereinbart wurden. Porto, Verpackung und vereinbarte Zusatzleistungen (z.B. Expressdienst) gehen zu Lasten des Kunden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt per Rechnung. Forderungen sind soweit nichts anderes vereinbart (sofort) nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. BureauSupport behält sich das Recht vor, von dem Auftrageber eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erhalten. BureauSupport ist berechtigt, die Bezahlung seiner Leistung gegen Nachnahme zu verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist BureauSupport berechtigt, ohne Mahnung, Zinsen in banküblicher Höhe zu verlangen.

§ 5 – ZWISCHENZAHLUNGEN

BureauSupport behält sich das Recht vor, bei längeren Projekten, hohen Rechnungsbeträgen, sowie bei geleisteten Auslagen (z.B. Vorleistungen für Anschaffung von Hardware) Abschlagzahlungen zu verlangen. Wird die Zwischenzahlung nicht geleistet, so ist BureauSupport berechtigt, fristlos vom Vertrag zurück zu treten. Dadurch entsteht kein Anspruch für Schadenersatz für den Auftraggeber für nicht erbrachte Leistungen, nicht fristgerechte Fertigstellung oder etwaige Folgeschäden. Der Anspruch auf das Entgelt für die von BureauSupport bis dahin erbrachte Leistung bleibt dadurch weiterhin bestehen.

§ 6 – HAFTUNG

BureauSupport haftet nur dafür, dass die erbrachten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihren weiteren Verwendungszweck beeinträchtigen. Mängelanzeigen haben schriftlich, binnen einem Tag nach Erhalt der Leistung zu erfolgen. Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn an den Leistungen Veränderungen vorgenommen wurden. Der Auftraggeber hat lediglich einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. BureauSupport haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Als Schadenersatz werden maximal 5 % vom Auftragswert pauschal festgesetzt. Für das Eigentum des Auftraggebers, z.B. Manuskripte, Originale usw., wird bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, es trifft der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu. Wünscht der Auftraggeber die Versicherung gegen Feuer, Diebstahl usw., so hat er diese selbst abzuschließen.

§ 7 – SCHWEIGEPFLICHT

BureauSupport verpflichtet sich, über sämtliche bekannt werdende Betriebsinterna des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.

§ 8 – ANZUWENDENDES RECHT

Für diese AGB sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen BureauSupport und Auftraggeber gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von BureauSupport.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hiervon unberührt. An die Stelle der angreifbaren Klausel tritt eine rechtlich haltbare Regelung mit wirtschaftlich identischem Inhalt. Gleiches gilt auch bei Vorliegen einer Regelungslücke.